Catfish Camp Po – Regeln und allgemeine Informationen
Wels Camp Po:
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Regeln
Änderung der Unterkunft:
abhängig von den verfügbaren Stellplätzen wird bei Änderung von Gästezimmer zu Camping der Unterschied nur halbiert.
Umbuchung des Aufenthalts: Je nach Verfügbarkeit werden vor Ort Bearbeitungsgebühren von 15 € erhoben.
Änderung der Teilnehmer: Vor Ort werden Bearbeitungsgebühren von 15 € erhoben.
Verkürzung des Aufenthalts:
a) Im Falle einer vorzeitigen Abreise oder verspäteten Ankunft wird dem Gast kein Betrag zurückerstattet.
b) Im Falle unvorhergesehener Ereignisse, die zur Schließung des Camps führen, wird dem Gast der Restbetrag für die nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage nicht zurückerstattet, aber die nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage werden ihm gutgeschrieben und müssen innerhalb von 3 Monaten (erneut) in Anspruch genommen werden - Buchung der gutgeschriebenen Tage ist erforderlich)
Angelschein:
Vor Ort wird der Angelschein im Namen und für Rechnung des Gastes ausgestellt. Das Camp übernimmt keine Verantwortung für falsche Angaben in der Lizenz. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift beider Elternteile erforderlich.
Verantwortung:
Das Camp und/oder Angling Escapes übernimmt keine Verantwortung für die Boote und Angelvorgänge. Bei der Ankunft ist der Teilnehmer verpflichtet, sich vor Ort über die individuellen Verpflichtungen bei der Nutzung der Boote zu informieren, wie z. B. das Tragen einer Rettungsweste und die Einhaltung der Schifffahrtsregeln.
Beschwerden:
Jede Mitteilung bezüglich Beschwerden oder ähnlichem muss schriftlich zum Zeitpunkt des Auftretens erfolgen, andernfalls per Einschreiben innerhalb von 10 Tagen nach dem Ende des Aufenthalts, wenn die Nichteinhaltung zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt wurde.
Die Nutzung aller Mietboote und aller Campingeinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder!
Gesetzliche Bestimmungen:
Es gilt italienisches Recht (Ort, an dem die Dienstleistungen erbracht werden).
Die Boote sind grundsätzlich haftpflicht- und vollkaskoversichert. Bei einer Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von 400,00 € wird der Teilnehmer zudem darüber informiert, dass die Boote auch für Schäden durch Kollisionen und Stöße versichert sind, sofern Dritten Schaden zugefügt wird.
Es besteht jedoch keine Versicherung für kleinere Schäden an den Booten, die der Teilnehmer selbst verursacht und somit selbst tragen muss, beispielsweise am Rutenhalter. Ebenso besteht keine Versicherung für den Fall, dass der Teilnehmer anderen Personen aufgrund seines möglichen Fehlverhaltens Schaden zufügt; auch Angling Escapes und der Eigentümer der Anlage haften in diesem Fall nicht.